3G-Regel tritt ab 24.08.2021 in Kraft

Dienstag, 24. August 2021
24.08.2021

Laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen ab 24.08.21 (Inzidenz über 35) alle Personen ab 6 Jahren, die sich im Stadion/Kabinen/Containern aufhalten, einen der 3G-Nachweise erbringen:

  • einen Ausdruck eines negativen Antigen-Tests mit, der nicht älter als 24 Stunden ist
  • einen Ausdruck eines negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • einen Ausdruck der Impf- oder Genesenenbestätigung

Ohne Nachweis können wir leider niemanden ins Stadion lassen.

Für Schüler*innen gilt seit 24.08. folgende Regelung:

24.08.21: Nachtrag des Ministeriums für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren: Es entfällt die Testpflicht gegen Vorlage des Schülerausweises oder einmalige Kopie Zeugnis.

Quelle: Landratsamt Straubing, Bogen, Ministerium

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