Beitragsordnung

Verschiedene Beitragsformen

Saison /1

Beiträge und Gebühren

Beiträge

Stand: 16.06.2020

Jedes Mitglied beim EHC Straubing e.V. hat einen Mitgliedsbeitrag in Form eines Jahresbeitrages zu leisten.

ArtHöheFälligkeit
Aufnahmegebühr25,- € pro Personeinmalig
Jahresbeitrag unter 18 Jahren30,- € pro Personjährlich
Jahresbeitrag über 18 Jahren60,- € pro Personjährlich

Aktive Mitglieder leisten zusätzlich einen Aktivenbeitrag, der sich wie folgt gliedert:

ArtHöheFälligkeit
AktivenbeitragMonatsbeitrag FeldspielerMonatsbeitrag Torhüter
U720,- €monatlich
U940,- €monatlich
U1142,- €10,- €monatlich
U1345,- €15,- €monatlich
U1550,- €20,- €monatlich
U1760,- €25,- €monatlich
U2060,- €25,- €monatlich
Senioren70,- €70,- €monatlich

Nachlässe oder Sonderformen

Ab dem 2. aktiven Familienmitglied gibt der EHC Straubing e.V. einen Nachlass von 25% auf den Monatsbeitrag. Jahresbeiträge bleiben davon unberührt.

Beitragsfreiheit

Jedes Mitglied beim EHC Straubing e.V. ist beitragspflichtig. Ausgenommen hiervon sind die Ehrenmitglieder. Beitragsbefreiungen oder Beitragsermäßigungen können nur auf begründeten schriftlichen Antrag vom Vorstand gewährt werden.

Beitragseinzug

Die Jahresbeiträge werden im Mai des jeweiligen Jahres vom Bankkonto des Mitgliedes per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Sofern die Mitgliedschaft unterjährig passiert, wird der Jahresbeitrag unmittelbar nach Bestätigung der Mitgliedschaft in voller Höhe eingezogen.

Die Aktivenbeiträge werden monatlich zum 05. des jeweiligen Monats vom Bankkonto des Mitgliedes per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Fragen zur Beitragsordnung?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf: mitgliederverwaltung@ehc-straubing.com oder unter 09421/5699940

Datenschutzhinweis: Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der satzungsgemäß zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Der Verein hat zudem Sponsorenverträge oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder besondere, zusätzliche Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge und Inanspruchnahme der angebotenen Sponsorenleistungen erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder an die Sponsoren. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung und in Kenntnis der bestehenden Sponsorenverträge stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer persönlichen Daten zu. Ein Datenverkauf findet nichtstatt. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO in Verbindung mit dem BDSG das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Durch meine Unterschrift erkenne ich die Satzung sowie Beitragsordnung als für mich verbindlich an. Außerdem bestätige ich, dass ich die Informationen zum Datenschutz bzw. zu den Persönlichkeitsrechten gelesen und verstanden habe.

Widerrufsbelehrung: Das Gesetz räumt Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Beitrittserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Unabhängig von der Widerrufsfrist endet das Widerrufsrecht jedoch, sobald Sie Leistungen des Vereins oder der Sponsoren in Anspruch nehmen. Wir sind gesetzlich zu folgender Widerrufsbelehrung verpflichtet: Sie können Ihre Mitgliedschaft im EHC Straubing e.V., Am Kinseherberg 23, 94315 Straubing, vertreten durch den Vorstand innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: EHC Straubing e.V., Am Kinseherberg 23, 94315 Straubing, Telefon: +49 (0)9421 – 569994 0, E-Mail: nachwuchs@ehc-straubing.comIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Gleiches gilt für Sponsorenleistungen. Sponsorenleistungen können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, solange die Mitgliedschaft im Verein besteht