Mitgliedersprechstunde mit EHC-Schatzmeister Axel M. Koch am 19.10.2020

Liebes Mitglied,

wir laden dich herzlich zur Mitgliedersprechstunde mit EHC-Schatzmeister Axel M. Koch ein. Sie findet am Montag, den 19.10.2020 um 18 Uhr in der Fangaststätte im Eisstadion am Pulverturm statt. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Anmeldung der Teilnahme unter Mitgliederverwaltung@ehc-straubing.com oder telefonisch unter 09421/569940. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir dich vor Ort die gültigen AHA-Regeln einzuhalten. Vielen Dank für die Mithilfe.

Wir freuen uns auf deine Teilnahme.

Sportliche Grüße

Geschäftsstellenleiter Günther Preuss

Aktualisiert: Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 19.09.2020

Organisatorisches

  1. Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

  2. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

  3. Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen. In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

  4. Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

  5. In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

  6. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

  7. Mit Verordnung und Verkündung vom 01.09.2020 wurde die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 18.09.2020 verlängert.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

Auch Zuschauer sind ab dem 19.September 2020 wieder erlaubt. Dies Beschränkt sich beim EHC Straubing bislang nur auf den SPIELBETRIEB.

Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich. Die Zuschauer müssen im Indoorbereich eine Mund-
und Nasenschutzmaske tragen. Bei Verstoß wird ein Stadionverbot erteilt
.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Hierfür müssen – bzw.
sollten folgende Maßnahmen, durch die Unterstützung der Eltern der einzelnen Mannschaften Gewährleistet sein:

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw.
Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art.
13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Der EHC Straubing wird für den Spielbetrieb Registrierungsformulare sowie entsprechendes Schreibmaterial an die sich zur Verfügung stellenden Personen, 2 Tage vor dem anstehenden Spiel bzw, Turnier,
aushändigen. Die sich zur Verfügung stellenden Personen werden vom EHC Straubing registriert, um nachvollziehen zu können, wer für den geplanten Spielbetrieb zuständig war.

Sollten sich für diese Tätigkeit keine Helfer bzw. Eltern zur Verfügung stellen, wird der EHC Straubing auch den Spielbetrieb ohne Zuschauer absolvieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich, sowie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutz in den genannten Bereichen hin.

  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Bezüglich der Verordnung ab dem
19.09.20 sind Kontaktsportarten im Wettkampfbetrieb sowie die Durchführung von Freund- und Meisterschaftsspielen wieder erlaubt.

Während der Trainingseinheiten sind Zuschauer nach wie vor untersagt.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

  • Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig.

  • Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 6 und 8 Spieler eine Kabine benutzen.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft vor dem Verlassen gereinigt und desinfiziert werden. Bei Nichteinhaltung wird ein Kabinenbezugsverbot bis auf weiteres erteilt.

Spieler im Bereich U 7 bis U 11
kommen bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb, so dass im Eisstadion lediglich die Schlittschuhe angezogen werden müssen. Dies gilt auch für die anstehenden Freundschafts- und Meisterschaftsspielen.)

  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

  • Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

Die Umkleidekabine ist folgendermaßen aufzuteilen:

Pro Spieler wird eine Fläche von 75 cm Sitzgelegenheit ausgemessen. Im Anschluss sind 1,5 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Danach wieder 75 cm Sitzfläche, 1,5 Meter Abstand usw.
Die Sitzflächen sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabinen können ca. zwischen 6 und 8 Spieler eine Kabine benutzen.

Der Anreisende Spielgegner muss
48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4
Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7 – 8 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden.

Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt

Straubing, 21.09.2020

Ort, Datum

Unterschrift Vorstand

25 – SPÄTER CHECK / LATE HIT

später Check
Beide Fäuste gegeneinander. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 153 – SPÄTER CHECK / LATE HIT
DEFINITION: Ein später Check ist ein Bodycheck an einem Feldspieler, der sich in einer verwundbaren Position befindet, da er nicht mehr Puckkontrolle oder –
besitz hat. Ein später Check passiert an einem Feldspieler, der sich des drohenden Kontakts bewusst oder sich dessen nicht bewusst ist.
I. Ein Feldspieler, der sich nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Gegenspieler mit Puckbesitz oder –kontrolle befindet und dennoch einen späten Check gegen den Gegenspieler ausübt, erhält eine Kleine Strafe.
II. Bleibt frei III. Ein Feldspieler, der einen Gegenspieler durch einen späten Check rücksichtslos gefährdet, erhält eine große Strafe und automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.

24 – CHECK GEGEN DEN KOPF ODER NACKEN / CHECKING TO THE HEAD OR NECK

CHECK GEGEN DEN KOPF ODER NACKEN
Mit der flachen Hand eine Seitwärtsbewegung gegen die Seite des Kopfes.

REGEL 124 – CHECK GEGEN DEN KOPF ODER NACKEN / CHECKING TO THE HEAD OR NECK
DEFINITION: Einen „sauberen“ Check gegen den Kopf gibt es nicht. Ein Spieler, der mit irgendeinem Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung einen Check irgendeiner Art gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers ausführt oder den Kopf eines Gegners gegen das Schutzglas oder die Bande führt oder drängt. Diese Regel geht anderen Regeln vor, soweit es Aktionen gegen den Kopf oder
Nacken betrifft, außer den Regeln bezüglich Faustschlag.
I. Ein Spieler, der einen Check gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers ausführt, erhält eine kleine Strafe und eine Disziplinarstrafe.
II. Ein Spieler, der gegen einen Gegenspieler einen Check gegen den Kopf oder Nacken ausführt, kann außerdem eine große Strafe plus eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe erhalten.
III. Eine Strafe wegen Checks gegen den Kopf oder Nacken wird ausgesprochen, wenn eines der folgenden Merkmale bei der Ausführung eines Checks vorkommt:
1. Ein Feldspieler führt mit irgendeinem Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung einen Check gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers aus.
2. Ein Feldspieler führt oder drängt mit irgendeinem Teil seines Oberkörpers den Kopf eines Gegenspielers gegen die Bande oder das Schutzglas.
3. Ein Feldspieler streckt irgendeinen Teil seines Oberkörpers aus und führt diesen gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers.
4. Ein Feldspieler streckt seinen Körper nach oben oder nach außen, um einen Gegenspieler zu erreichen oder benutzt irgendeinen Teil seines Oberkörpers, woraus Kontakt gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers resultiert.
5. Ein Feldspieler springt (seine Schlittschuhe haben keinen Kontakt mehr zum Eis) und versetzt dem Gegenspieler einen Schlag gegen den Kopf oder Nacken.
IV. Läuft ein Feldspieler mit erhobenem Kopf in Puckbesitz und ist in Erwartung eines Checks, hat ein Gegenspieler nicht das Recht, ihn gegen den Kopf oder Nacken zu checken.
V. Geht die ursprüngliche Wucht eines Schlags zuerst gegen den Körper und gleitet danach nach oben gegen den Kopf oder Nacken ab, wird keine Strafe wegen eines Checks gegen den Kopf oder Nacken ausgesprochen.
VI. Versetzt ein Feldspieler einem Gegenspieler, der sich in Puckbesitz befindet und den Kopf nach unten hält und auf diesen Feldspieler zuläuft, einen Bodycheck, ohne dabei seinen Körper aufwärts zu führen, wird keine Strafe wegen eines Checks gegen den Kopf oder Nacken ausgesprochen.
VII. Nimmt ein Feldspieler eine dem Spielgeschehen angepasste Position ein, während ein Gegner in ihn hineinrennt, wird der daraus entstehende Kontakt nicht als Check gegen den Kopf oder Nacken gewertet, außer dies verstößt gegen Regel 124 III oder 124 IV.

23 – ÜBERTRIEBENE HÄRTE / ROUGHING

ÜBERTRIEBENE HÄRTE
Seitlich ausgestreckter Arm mit geballter Faust. Zeichen auf Schulterhöhe.

REGEL 158 – ÜBERTRIEBENE HÄRTE / ROUGHING
DEFINITION: Ein Spieler, der einen Gegenspieler während des Spiels anrempelt oder schlägt.
I. Ein Spieler, der sich mit einem Gegenspieler in eine kurze Auseinandersetzung begibt, erhält eine kleine Strafe, eine doppelte kleine Strafe oder eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
II. Ein Spieler, der den Helm eines Gegenspielers absichtlich von dessen Kopf schlägt, um ihn damit aus dem Spiel zu nehmen, erhält eine kleine Strafe.
III. Ein Spieler, der auf die Fortsetzung einer Auseinandersetzung beharrt, wird entsprechend der Regel über Faustschlag bestraft (siehe auch Regel 141).

REGEL 141 – FAUSTKAMPF / FIGHTING
DEFINITION: Eine Konfrontation mit gegenseitigen Faustschlägen unter Beteiligung von Spielern und/oder Teamoffiziellen, sei es während des laufenden Spiels, nach dem Abpfiff oder irgendwann im Verlauf des Spiels.
I. Alle Spieler, die sich an einem Faustkampf beteiligen, erhalten eine doppelte kleine und Disziplinarstrafe oder große und automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
II. Bleibt frei III. Bleibt frei IV. Gibt es einen eindeutigen Anstifter für einen Faustkampf, wird gegen diesen Spieler in Ergänzung zu anderen Strafen zusätzlich eine kleine Strafe ausgesprochen.
V. Gegen einen Spieler, der sich auf dem Eis befindet und als Erster in einen bereits laufenden Faustkampf zwischen gegnerischen Spielern eingreift, wird eine Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen.
VI. Gegen einen Spieler, der versucht weiterzukämpfen oder weiterkämpft, nachdem er vom Schiedsrichter angewiesen wurde, aufzuhören oder sich einem Linienrichter widersetzt, der versucht, die Fortführung des Faustkampfes zu unterbinden, wird eine doppelte kleine Strafe oder eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen.
VII. Gegen einen Team-Offiziellen, der in einen Faustkampf auf oder neben dem Eis verwickelt ist, wird eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe ausgesprochen.
VIII. Gegen den ersten Spieler jedes Teams, der die Spielerbank oder Strafbank während einer Konfrontation zwischen Spielern auf dem Eis verlässt, wird eine doppelte kleine Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen. Gegen nachfolgende Spieler, welche die Spielerbank während einer Konfrontation zwischen Spielern verlassen, werden Disziplinarstrafen ausgesprochen. Gegen nachfolgende Spieler, welche die Strafbank während einer Konfrontation zwischen Spielern verlassen, werden jeweils eine kleine Strafe und Spieldauerdisziplinarstrafen ausgesprochen. Diese Strafen werden nach Ablauf sämtlicher vorhergehender Strafen abgesessen. Der alleinige Akt des Verlassens der Spielerbank oder Strafbank stellt eine Verletzung dieser Regeln dar, selbst dann, wenn die Spieler nicht in den Faustkampf eingreifen, wenn sie auf dem Eis sind.
IX. Entsteht eine Konfrontation zwischen Spielern während eines Spielerwechsels, (z.B. Wechsel der Reihe) gelten die üblichen Regeln. Aber jeder Spieler, der nicht Teil des Spielerwechsels ist und sich an der Konfrontation beteiligt, wird bestraft, als hätte er die Spieler- oder die Strafbank verlassen, um sich vornehmlich an der Konfrontation zu beteiligen X.
Falls Spieler beider Teams ihre jeweiligen Bänke zeitgleich verlassen oder falls Spieler eines Teams ihre Spielerbank deshalb verlassen, weil dies Spieler des anderen Teams getan haben, wird der erste identifizierbare Spieler jedes Teams gemäß VIII bestraft.
XI. Maximal fünf Disziplinarstrafen und/oder Spieldauerdisziplinarstrafen pro Team können gemäß dieser Regel ausgesprochen werden.

22 – ZU VIELE SPIELER AUF DEM EIS / TOO MANY MEN


Sechs Finger ausstrecken, wobei eine Hand geöffnet ist. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 166 – ZU VIELE SPIELER AUF DEM EIS / TOO MANY MEN
DEFINITION: Ein Team darf maximal einen Torhüter und fünf Feldspieler oder sechs Feldspieler auf dem Eis haben. Eine kleine Bankstrafe wegen zu vieler Spieler auf dem Eis wird ausgesprochen, wenn ein Team einen oder mehrere Feldspieler auf dem Eis hat als erlaubt.
I. Ein Spieler, der das Eis betreten will, muss warten, bis sich der auswechselnde Spieler innerhalb der 1.50 m-Zone an seiner Spielerbank befindet.
II. Spielerwechsel während des laufenden oder unterbrochenen Spiels müssen immer an der Spielerbank erfolgen. Spielerwechsel durch andere Eingänge oder Ausgänge sind regelwidrig und eine kleine Bankstrafe wegen zu vieler Spieler auf dem Eis wird ausgesprochen.
III. Hat ein Team während des laufenden Spieles mehr Spieler auf dem Eis als erlaubt, wird eine kleine Bankstrafe wegen zu vieler Spieler auf dem Eis ausgesprochen.
IV. Wenn während eines Spielerwechsels im laufenden Spiel ein Spieler, der das Eis verlässt oder auf das Eis kommt, den Puck spielt, einen Körperkontakt mit einem Gegenspieler verursacht oder am Spiel teilnimmt, während innerhalb der 1,50 m-Zone sowohl der ein- als auch der auswechselnde Spieler auf dem Eis sind, wird eine kleine Bankstrafe wegen zu vieler Spieler auf dem Eis ausgesprochen.
V. Wenn ein Spielerwechsel während des laufenden Spiels erfolgt und (1) sich die wechselnden Spieler innerhalb der 1,50 m-Zone an der Bande entlang ihrer Spielerbank befinden, sowie (2) die wechselnden Spieler in keiner Weise an irgendeiner Spielaktionen beteiligt sind, wird keine Strafe wegen zu viele Spieler auf dem Eis verhängt.
VI. Eine Strafe wegen zu vieler Spieler auf dem Eis muss von einem Feldspieler verbüßt werden, der sich zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung auf dem Eis befand.

21 – UNERLAUBTER KÖRPERANGRIFF / CHARGING


Geballte Fäuste kreisen umeinander. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 122 – UNERLAUBTER KÖRPERANGRIFF / CHARGING
DEFINITION: Ein Spieler, der in Richtung eines Gegenspielers läuft und ihn mit unnötiger Wucht checkt oder in ihn hineinrennt oder gegen ihn springt. Diese Regel ist dann nachrangig, wenn es Aktionen gegen den Kopf oder Nacken bzw. Faustschläge betrifft.
I. Ein Spieler, der einen Gegenspieler mit unnötiger Wucht checkt, in ihn hineinrennt oder gegen ihn springt, wird mit einer kleinen Strafe bestraft.
II. Ein Spieler, der einen Gegenspieler körperlich angeht, nachdem das Spiel bereits abgepfiffen wurde und er genügend Zeit hatte, diesen Kontakt zu vermeiden, wird mit einer kleinen Strafe wegen unerlaubten Körperangriffs bestraft.
III. Ein Torhüter ist kein «Freiwild», nur weil er sich außerhalb des Torraumes befindet.
Eine kleine Strafe wegen Behinderung oder unerlaubten Körperangriffs ist gegen jeden Gegenspieler zu verhängen, der unnötigen Kontakt mit dem Torhüter herbeiführt.
IV. Ein Spieler, der einen Gegenspieler durch einen unerlaubten Körperangriff rücksichtslos gefährdet, wird mit einer großen Strafe und einer automatischen Spieldauerdisziplinarstrafe bestraft.

20 – STOCKSTICH / SPEARING


Stechende Bewegung mit geballten, hintereinander gehaltenen Fäusten, weg vom Körper. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 161 – STOCKSTICH / SPEARING
DEFINITION: Ein Spieler, der mit dem Ende seines Stockblatts einen Gegenspieler sticht oder zu stechen versucht, unabhängig davon, ob er den Stock mit einer oder mit beiden Händen hält. Ein Kontakt mit dem Gegner ist nicht nötig, um eine Strafe zu verhängen.
I. Ein Spieler, der versucht, gegen einen Gegenspieler einen Stockstich auszuführen,
erhält eine doppelte kleine Strafe und eine Disziplinarstrafe.
II. Ein Spieler, der gegen einen Gegenspieler einen Stockstich ausführt, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
III. Ein Spieler, der mit einem Stockstich einen Gegenspieler rücksichtslos gefährdet, erhält eine große und automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.

19 – STOCKSCHLAG / SLASHING


Eine „schlagende“ Bewegung mit der Handkante auf den Unterarm. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 159 – STOCKSCHLAG / SLASHING
DEFINITION: Ein Spieler, der seinen Stock mit einer oder beiden Händen gegen irgendein Körperteil oder Ausrüstungsteil seines Gegenspielers schwingt. Ein Kontakt mit dem Gegenspieler ist nicht nötig, um eine Strafe zu verhängen.
I. Klopfen auf den Stock des puckführenden Spielers wird nicht als Stockschlag beurteilt, wenn dabei die Absicht verfolgt wird, den Gegenspieler vom Puck zu trennen. Heftiger Kontakt, vor allem, wenn in der Folge der Stock des Gegenspielers oder der eigene Stock des Spielers zerbricht, wird als Stockschlag beurteilt.
II. Ein Spieler, der einen Gegenspieler mit dem Stock schlägt, erhält eine kleine Strafe.
III. Ein Spieler, der mit einem Stockschlag einen Gegenspieler rücksichtslos gefährdet, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
IV. Ein Spieler, der seinen Stock während einer Auseinandersetzung gegen einen Gegenspieler schwingt, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
V. Ein Spieler, der den Stock heftig nach dem sich auf dem Eis oder in der Luft befindlichen Puck schwingt, mit der Absicht, den Gegenspieler einzuschüchtern,
erhält eine kleine Strafe.
VI. Ein Spieler, der seinen Stock zwischen den Beinen seines Gegners hochreißt, mit der Absicht seinen Gegner an den Leisten zu treffen, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.

18 – STOCKENDENSTOSS / BUTT-ENDING


Eine zusammenstoßende Bewegung der Vorderarme, ein Arm bewegt sich über dem anderen. Die obere Hand ist geöffnet, die untere ist zur Faust geballt.

REGEL 121 – STOCKENDENSTOSS / BUTT-ENDING
DEFINITION: Ein Spieler, der die obere Hand am Stock nach unten in Richtung Stockblatt schiebt und damit einen gefährlichen Vorsprung kreiert und diesen Teil des Stockes in den Körper eines Gegenspielers stößt.
I. Der Versuch, einen Stockendenstoß auszuführen, wird mit einer doppelten kleinen Strafe und einer Disziplinarstrafe bestraft.
II. Ein Spieler, der gegen einen Gegenspieler einen Stockendenstoß ausführt, wird mit einer großen Strafe und einer automatischen Spieldauerdisziplinarstrafe bestraft.

17 – CHECK MIT DEM STOCK / CROSS-CHECKING


Geballte Fäuste kreisen umeinander. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 127 – CHECK MIT DEM STOCK / CROSS-CHECKING
DEFINITION: Ein Spieler, der mit beiden Händen am Stock einen Check gegen den Körper eines Gegenspielers ausführt, wobei sich kein Teil des Stockes auf dem Eis befindet.
I. Ein Spieler, der gegen einen Gegenspieler einen Check mit dem Stock ausführt,
erhält eine kleine Strafe.
II. Ein Spieler, der einen Gegenspieler mit einem Check mit dem Stock rücksichtslos gefährdet, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.

16 – SPIELVERZÖGERUNG


Mit der flachen Hand (ohne Pfeife) quer über die Brust und von der Schulter aus weg vom Körper.

REGEL 135 UND 212 – SPIELVERZÖGERUNG

REGEL 212 – SPIELVERZÖGERUNG TORHÜTER – RICHTIGSTELLUNG DER AUSRÜSTUNG
Ein Torhüter, der ein laufendes Spiel unterbricht oder den Start oder die Fortsetzung des Spiels verzögert, weil er seine Ausrüstung repariert oder berichtigt, erhält eine kleine Strafe.

REGEL 135 – SCHIESSEN ODER WERFEN DES PUCKS AUS DEM SPIELFELD / SHOOTING OR THROWING THE PUCK OUT OF PLAY
I. Gegen einen Spieler, der während des laufenden Spiels innerhalb seiner Verteidigungszone den Puck direkt herausschießt, -wirft oder –schlägt, ohne abgelenkt worden zu sein, wird eine kleine Strafe ausgesprochen. Der entscheidende Faktor ist die Position des Pucks im Moment, in dem er gespielt wird.
II.
Wird der Puck direkt über die Bande an den Spielerbänken geschossen, wird keine Strafe verhängt. Das gilt nicht, wenn der Puck über das Schutzglas hinter den Spielerbänken geschossen wird.
III. Bleibt frei
IV. Schießt der Spieler während des laufenden Spiels oder in der Spielunterbrechung den Puck von irgendwo absichtlich aus dem Spielfeld, wird gegen ihn eine kleine Strafe ausgesprochen
V. Schießt ein Spieler den Puck aus der Verteidigungszone und trifft gegen die Spielzeituhr oder gegen beliebige Konstruktion oberhalb der Eisfläche, woraus eine Spielunterbrechung resultiert, wird keine Strafe verhängt.
SITUATION 1: Wird der Puck geschossen und trifft gegen den Stock eines Feldspielers oder Torhüters oder gegen irgendein Teil seiner Ausrüstung oder Spielerkleidung und prallt dann ungewollt über die Bande, wird keine Strafe verhängt.
SITUATION 2: Schießt ein Spieler den Puck durch eine offene Bandentür, wird keine Strafe verhängt.
SITUATION 3: Wird der Puck aus der Verteidigungszone über das Schutzglas am anderen Ende des Spielfelds geschossen, hat das eine kleine Strafe wegen Spielverzögerung zur Folge (die Icingregel kommt hier nicht zur Anwendung).
SITUATION 4: Der Schiedsrichter zeigt eine kleine Strafe gegen A3 an. Erlangt A 6 in seiner Verteidigungszone Kontrolle über den Puck und schießt ihn direkt über das Schutzglas, wenn der Schiedsrichter abpfeift, wird gegen A6 keine Strafe verhängt. Ist der Schiedsrichter jedoch der Auffassung, dass A6 den Puck vor Wut oder aus Protest gegen die Entscheidung bewusst über das Schutzglas geschossen hat, kann eine Strafe verhängt werden.

15 – CHECK VON HINTEN / CHECKING FROM BEHIND


Mit beiden Armen eine Streckbewegung mit offenen, aufgerichteten Handflächen. Zeichen auf Brust-/Schulterhöhe.

REGEL 123 – CHECK VON HINTEN / CHECKING FROM BEHIND
DEFINITION: Ein Spieler, der einen Check gegen einen Gegenspieler ausführt, der sich in einer wehrlosen Position befindet, sich des Checks nicht bewusst ist und nicht in der Lage ist, sich vor so einem Check zu schützen oder zu verteidigen. Der Kontakt erfolgt dabei auf der Rückseite des Körpers.
I. Ein Spieler, der einen Check gegen einen Gegenspieler von hinten gegen die Bande, gegen den Torrahmen oder auf offenem Eis in irgendeiner Weise (hoher Stock, Check mit dem Stock, etc., jedoch nicht Behinderung) ausführt, wird mit einer kleinen Strafe und einer Disziplinarstrafe bestraft.
II. Ein Spieler, der einen Gegenspieler durch einen Check von hinten rücksichtslos gefährdet, wird mit einer großen Strafe und automatischen Spieldauerdisziplinarstrafe bestraft.
III. Dreht der Spieler unmittelbar vor dem Bodycheck seinen Rücken in Richtung des ihn checkenden Spielers und bringt sich so selbst in eine wehrlose Position, um so eine Situation des Checks von hinten zu kreieren, wird keine Strafe wegen Checks von hinten ausgesprochen (jedoch können andere Strafen ausgesprochen werden).

12 – MATCHSTRAFE


Eine „Klappsbewegung“ mit der flachen Hand auf die Kopfoberfläche.

REGEL 110 – DAUER DER STRAFZEITEN – MATCHSTRAFE
I. Eine Matchstrafe zieht den sofortigen Spielausschluss eines Spielers oder eines Teamoffiziellen nach sich. Ein Mitspieler, der vom Trainer über den Kapitän benannt wird, muss die fünfminütige Strafzeit verbüßen. Ein Ersatz des Spielers auf dem Eis ist solange nicht erlaubt, bis die fünf Minuten abgelaufen sind.
II. Eine Matchstrafe zieht eine automatische Sperre von (mindestens) einem Spiel nach sich.
III. Ein Spieler oder Teamoffizieller, der eine Matchstrafe erhalten hat, darf während des restlichen Spiels nicht in den Innenraum, auf die Eisfläche oder Spielerbank zurückkehren.