Eine „schlagende“ Bewegung mit der Handkante auf den Unterarm. Zeichen auf Brusthöhe.
REGEL 159 – STOCKSCHLAG / SLASHING
DEFINITION: Ein Spieler, der seinen Stock mit einer oder beiden Händen gegen irgendein Körperteil oder Ausrüstungsteil seines Gegenspielers schwingt. Ein Kontakt mit dem Gegenspieler ist nicht nötig, um eine Strafe zu verhängen.
I. Klopfen auf den Stock des puckführenden Spielers wird nicht als Stockschlag beurteilt, wenn dabei die Absicht verfolgt wird, den Gegenspieler vom Puck zu trennen. Heftiger Kontakt, vor allem, wenn in der Folge der Stock des Gegenspielers oder der eigene Stock des Spielers zerbricht, wird als Stockschlag beurteilt.
II. Ein Spieler, der einen Gegenspieler mit dem Stock schlägt, erhält eine kleine Strafe.
III. Ein Spieler, der mit einem Stockschlag einen Gegenspieler rücksichtslos gefährdet, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
IV. Ein Spieler, der seinen Stock während einer Auseinandersetzung gegen einen Gegenspieler schwingt, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
V. Ein Spieler, der den Stock heftig nach dem sich auf dem Eis oder in der Luft befindlichen Puck schwingt, mit der Absicht, den Gegenspieler einzuschüchtern,
erhält eine kleine Strafe.
VI. Ein Spieler, der seinen Stock zwischen den Beinen seines Gegners hochreißt, mit der Absicht seinen Gegner an den Leisten zu treffen, erhält eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.