HANDPASS


Mit der offenen Hand eine schiebende Bewegung.

REGEL 74 – HANDPASS
I. Einem Feldspieler ist es nicht erlaubt, außerhalb der Verteidigungszone den Puck mit der Hand einem Mitspieler zuzuspielen oder in seine Richtung zu lenken. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, den Puck mit der Hand zu fangen und mit ihm zu skaten, entweder, um einen Check zu vermeiden oder den Puckbesitz zu behaupten.
II. Sollte eine Regelverletzung durch einen Handpass vorkommen, wird das Spiel unterbrochen, und das folgende Anspiel findet am nächstgelegenen Anspielpunkt statt, an welchem die Regelverletzung geschah oder, wo der Mitspieler in Puckbesitz gelangte, je nachdem, welche Auslegung dem fehlbaren Team den geringsten räumlichen Vorteil verschafft.
III. Ein Handpass in der Verteidigungszone ist erlaubt, wenn der Passempfänger und der Puck sich innerhalb der Verteidigungszone befinden.
IV. Lenkt ein Feldspieler in seiner Verteidigungszone den Puck mit der Hand oder dem Arm zu einem Mitspieler in irgendeiner Zone außer der Verteidigungszone und verschafft dadurch seinem Team einen Vorteil, wird das Spiel unterbrochen. Das folgende Anspiel findet am nächstgelegenen Anspielpunkt in der Verteidigungszone statt, von wo aus der Puck gepasst wurde.
V. Einem Feldspieler ist es nicht erlaubt, in der neutralen Zone den Puck einem Mitspieler in der Verteidigungszone mit der Hand zuzuspielen. In diesem Fall ist das Spiel zu unterbrechen, und das folgende Anspiel findet am nächstgelegenen Anspielpunkt in der Verteidigungszone statt.
VI. Gelangt der Puck ins Tor, weil ein angreifender Spieler ihn mit der Hand ins Tor lenkt oder der Puck von irgendeinem Spieler auf irgendeine Weise ins Tor gelenkt wird, nachdem ein angreifender Spieler ihn mit der Hand spielte, wird das Tor annulliert. Das folgende Anspiel findet am nächstgelegenen Anspielpunkt außerhalb der Angriffszone statt, von wo der Puck mit der Hand gespielt wurde und der dem Team den geringsten räumlichen Vorteil bringt.
VII. Schlägt oder lenkt ein verteidigender Spieler den Puck mit der Hand ins eigene Tor, ist das Tor gültig.
SITUATION 1: A6 schlägt den Puck mit der Hand. Der Puck trifft gegen den gegnerischen Torhüter, prallt zurück und wird dann von einem Mitspieler von A6 aufgenommen. Das Spiel wird unterbrochen, da der Torhüter keine Kontrolle über diesen Puck erlangte.
SITUATION 2: A6 schlägt innerhalb der Verteidigungszone den Puck mit der Hand.
Der Puck trifft gegen den Körper von A10 und wird dann von einem gegnerischen Spieler aufgenommen. Das Spiel wird nicht unterbrochen, es sei denn, ein Mitspieler desjenigen Spielers, der ursprünglich vom Puck getroffen wurde, erlangt außerhalb der Verteidigungszone Besitz oder Kontrolle über den Puck.
SITUATION 3: A6 schlägt den Puck mit der Hand in seiner Verteidigungszone in Richtung neutrale Zone. Der Puck berührt einen Gegenspieler in der neutralen Zone. Der Gegenspieler B7 erlangt weder Besitz noch Kontrolle über den Puck. Wird der Puck von einem Spieler von Team A in der neutralen Zone aufgenommen, so wird das Spiel unterbrochen, weil B7 weder Kontrolle noch Besitz über den Puck erlangte.

ICING – UNERLAUBTER WEITSCHUß


Der hintere Linienrichter (oder Schiedsrichter beim Zwei-Mann-System) signalisiert ein mögliches „Icing“ mit ausgestrecktem Arm über Kopfhöhe. Der Arm wird in dieser Position gehalten, bis der vordere Linienrichter (oder Schiedsrichter) das „Icing“ abpfeift oder annulliert. Wird auf „Icing“ entschieden, kreuzt der hintere Linienrichter (oder Schiedsrichter) zuerst die Arme vor der Brust und zeigt danach auf den entsprechenden Anspielpunkt. Dann läuft er zum Anspielpunkt.

REGEL 65 – ICING – HYBRID
I. Befördert ein Spieler eines Teams in gleicher oder höherer Anzahl an Spielern auf dem Eis den Puck in irgendeiner Weise (Stock, Handschuh, Schlittschuh, Körper) aus seiner Hälfte des Spielfeldes über die Torlinie des gegnerischen Teams (nicht zwischen den Torpfosten) – einschließlich über die Bande oder das Schutzglas –, ohne dass irgendein Spieler beider Teams den Puck in der Angriffshälfte des Spielfeldes berührt, bevor der Puck die Torlinie (nicht zwischen den Torpfosten)
überquert, besteht ein Icing.
II. Unter dem Aspekt der Regel über Hybrid-Icing hat der Linienrichter zwei Entscheidungen zu treffen. Erstens muss er entscheiden, ob der aus der eigenen Hälfte beförderte Puck die Torlinie im Angriffsdrittel überqueren wird (nicht zwischen den Torpfosten). Zweitens muss er entscheiden, ob ein verteidigender oder ein angreifender Feldspieler den Puck zuerst berühren würde.
III. Diese zweite Entscheidung muss spätestens in dem Moment getroffen werden, wenn der erste von diesen Feldspielern die Höhe der Anspielpunkte in der Endzone erreicht hat, sie kann auch früher getroffen werden. Die Schlittschuhe der Feldspieler bilden den entscheidenden Faktor.
IV. Wird der Puck so geschossen oder befördert, dass er entlang der Bande zurück in Richtung Spielfeldmitte gleitet, muss der Linienrichter entscheiden, welcher Feldspieler den Puck zuerst berühren würde. In diesem Fall sind nicht die Anspielpunkte in der Endzone, sondern der Puck der bestimmende Faktor.
V. Besteht kein „Rennen“ um den Puck, wird solange nicht auf Icing entschieden, bis der verteidigende Spieler die blaue Linie und der Puck die Torlinie überquert haben (nicht zwischen den Torpfosten).
VI. Ist das Rennen um den Puck zu eng, um bestimmen zu können, welcher Spieler den Puck zuerst berühren würde, ist auf Icing zu entscheiden.
VII. Wird in einer Icing-Situation das Spiel unterbrochen, müssen die Regeln über den vermeidbaren Körperkontakt streng durchgesetzt werden.
VIII. Wurde eine Icing-Situation annulliert, weil ein angreifender Spieler einen Vorteil in der Position zum Puck erlangte, müssen die Spieler die Regeln über den Körperkontakt befolgen.

AUSZEIT


Mit beiden Händen ein „T“ formen. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 61 – AUSZEIT
I. Jedem Team ist eine 30-Sekunden-Auszeit im Spiel erlaubt (in der regulären 60-minütigen Spielzeit einschließlich Verlängerung).
II. Ein vom Trainer bezeichneter Spieler oder der Trainer selbst darf den Schiedsrichter in einer Spielunterbrechung um eine Auszeit ersuchen.
III. Allen Spielern auf dem Eis ist es erlaubt, sich während der Auszeit zu ihren jeweiligen Spielerbänken zu begeben.
IV. Beide Teams können ihre Auszeit in derselben Spielunterbrechung nehmen, aber dasjenige Team, welches als zweites die Auszeit nehmen will, muss dem Schiedsrichter dieses Vorhaben kenntlich machen, bevor die laufende Auszeit zu Ende ist.
V. Die Auszeit kann nicht gefordert werden:
1. während des Penalty-Schießens zur Ermittlung des Gewinners
2. vor Beginn eines Spieldrittels oder nach Ende eines Spieldrittels
3. nachdem ein Wechsel der Spieler abgeschlossen ist
4. nach einem unkorrekten Anspiel
5. während des laufenden Spiels
6. nach einem Icing, durch dasjenige Team, welches das Icing verursacht hat

ANGEZEIGTES ABSEITS/STRAFE


ANGEZEIGTES ABSEITS
Der Arm (ohne Pfeife) wird über Kopfhöhe ganz ausgestreckt. Um ein angezeigtes Abseits aufzuheben senkt der Linienrichter seinen Arm.
ANGEZEIGTE STRAFE
Der Arm (ohne Pfeife) wird über Kopfhöhe ganz ausgestreckt. Es ist erlaubt, den betroffenen Spieler einmal kurz anzuzeigen und danach den Arm über Kopfhöhe auszustrecken.

REGEL 78 – ABSEITS
Der Spieloffizielle unterbricht zuerst das Spiel mit einem Pfeifsignal und zeigt dann mit ausgestrecktem Arm auf die Blaue Linie.

REGEL 78 – ABSEITS
I. Die einzige Abseitslinie ist die blaue Linie der Angriffszone. Um ein Abseits zu verhindern, dürfen die Spieler des angreifenden Teams diese Linie nicht vor dem Puck überqueren.
II. Die gesamte Breite der blauen Linie gehört zu der jeweiligen Zone, in der sich der Puck befindet.
III. Befindet sich der Puck außerhalb der blauen Linie der Angriffszone, wird er solange nicht als in der Angriffszone befindlich erachtet, bis er die blaue Linie komplett überquert hat.
IV. Befindet sich der Puck in der Angriffszone, wird er solange nicht als außerhalb der blauen Linie erachtet, bis er komplett die blaue Linie überquert hat.
V. Befindet sich ein Feldspieler des angreifenden Teams in der Angriffszone und der Puck in der neutralen Zone, wird der Puck solange als nicht in der Angriffszone befindlich erachtet, bis er die blaue Linie komplett überquert hat.
VI. Die Position der Schlittschuhe des angreifenden Teams im Verhältnis zur Position des Pucks ist maßgeblich bei der Abseitsentscheidung. Ein angreifender Feldspieler ist abseits, wenn sich beide Schlittschuhe über der blauen Linie in der Angriffszone befinden, bevor der Puck die blaue Linie komplett überquert hat.
Dies gilt auch für die dreidimensionale Position des Pucks. Wenn der Puck in der Luft ist und die blaue Linie komplett überquert hat, bevor ein angreifender Spieler die blaue Linie überquert, so ist er nicht abseits.
VII. Die Position der Schlittschuhe wird nur zweidimensional betrachtet. Ein Schlittschuh, der sich in der Luft befindet, wird solange nicht in die Beurteilung einbezogen, ob diesseits oder jenseits, bis der Schlittschuh das Eis berührt.
VIII. Um nicht abseits zu sein, kann ein Feldspieler einen Schlittschuh innerhalb der Angriffszone haben, solange der andere Schlittschuh sich auf dem Eis auf der blauen Linie oder außerhalb der Angriffszone befindet.

REGEL 114 – ANGEZEIGTE STRAFEN
I. Bei den meisten Strafen muss ein Spieler des fehlbaren Teams die Puckkontrolle erlangen, bevor das Spiel unterbrochen wird und die entsprechenden Strafen ausgesprochen werden.
II. Eine Berührung oder kurzes Streifen des Pucks mit dem Stock bedeutet keine Kontrolle, außer, daraus resultiert ein Tor für das Team, das die Strafe verursacht hat.
III. Hat das Team, das die Strafe verursacht, keine Puckkontrolle, hebt der Schiedsrichter seinen Arm, um damit anzuzeigen, dass eine Strafe ausgesprochen wird, dabei unterbricht er das Spiel nicht, bis:
IV. 1. Das fehlbare Team die Puckkontrolle erlangt.
2. Der Puck blockiert ist.
3. Der Puck aus dem Spielfeld gelangt.
4. Das Team mit Puckkontrolle ebenfalls ein Foul begeht.
5. Eines der Teams ein Icing verursacht.
6. Andere Gründe eintreten, die in den Regeln beschrieben werden.
Befindet sich das fehlbare Team nicht in Puckbesitz und weigert sich das Team mit der Aussicht auf eine Überzahlsituation absichtlich, den Puck zu spielen, damit eine Strafe, die es zuvor erhalten hat, abläuft, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel.
V. Befördert das Team, welches Puckkontrolle hat, bei einer angezeigten Strafe den Puck ins eigene Tor, so zählt dieses Tor und wird dem gegnerischen Team zugeschrieben. Die Strafe muss jedoch ungeachtet dessen verbüßt werden.
VI. Ein Team, gegen welches eine Strafe angezeigt ist, kann mit eigenen Mitteln kein Tor erzielen.
VII. Erzielt das Team mit Puckkontrolle ein Tor, während der Schiedsrichter mehr als eine Strafe oder kleine Bankstrafen anzeigt, ist dieses Tor gültig. Der Schiedsrichter fragt hierbei den Captain des bestraften Teams, welche der angezeigten Strafen aufgehoben werden soll.
VIII. Befindet sich das Team, gegen welches eine Strafe angezeigt ist, bereits in Unterzahl, und der Gegner schießt ein Tor, so wird die erste kleine Strafe, die abgesessen wird, automatisch beendet. Alle neu angezeigten Strafen werden verhängt.
IX. Befindet sich das Team, gegen welches eine kleine oder kleine Bankstrafe angezeigt ist, bereits in Unterzahl wegen einer Großen oder Matchstrafe, und der Gegner schießt ein Tor, wird die angezeigte Strafe nicht ausgesprochen, aber die große oder Matchstrafe verbleibt auf der Spielzeituhr.
X. Verursacht ein Team einen Regelverstoß und erzielt so schnell ein Tor, dass der Schiedsrichter keine Zeit hatte, das Spiel zu unterbrechen, bevor der Puck die Torlinie überquerte, annulliert er nach seinem Abpfiff das Tor und verhängt die Strafe.
XI. Wenn während einer angezeigten Strafe das Team mit Puckbesitz beim Gegner ein Tor erzielt, erlischt die Kleine Strafe. Wurde eine doppelte kleine Strafe angezeigt, erlischt eine kleine Strafe und die andere wird verbüßt. Wurde eine große, eine Disziplinarstrafe oder eine Matchstrafe verhängt, werden diese trotz des Tores auferlegt.
XII. Werden zwei oder mehr kleine Strafen gegen mehr als einen Spieler angezeigt und ein Tor erzielt, fragt der Schiedsrichter den Kapitän des bestraften Teams, welche Strafe erlöschen soll. Alle anderen Strafen sind zu verbüßen. Auf die Reihenfolge der ausgesprochenen Strafen kommt es hierbei nicht an.
XIII. Wird ein angreifender Feldspieler in einer Break-Away-Situation von einem Gegenspieler derart gefoult, dass dies eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe zur Folge hat, werden die Strafen gegen den Spieler verhängt, unabhängig davon, ob der folgende Strafschuss erfolgreich ist oder nicht.
SITUATION 1: Gegen Team A wird eine Strafe angezeigt und ein Spieler von Team B schießt den Puck auf das Tor. Wenn der Torhüter den Schuss abwehrt, Puckkontrolle erlangt, und den Puck zu einem Mitspieler weiterleitet, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel.
SITUATION 2: Gegen einen Spieler von Team A wird eine Strafe angezeigt und Team B hat seinen Torhüter gegen einen zusätzlichen Feldspieler ausgewechselt.
Während ein Spieler von Team B vor seinem Tor durchfährt, wird er von einem Feldspieler von Team A mit dem Stock gestört. Wenn der Puck dadurch ins leere Tor befördert wird, ist das Tor nicht gültig.
SITUATION 3: Gegen einen Spieler von Team A wird eine Strafe angezeigt und Team B hat seinen Torhüter gegen einen zusätzlichen Feldspieler ausgewechselt.
Ein Spieler von Team B hat die Puckkontrolle und als er den Puck zu einem Mitspieler passen möchte, wird der Puck von einem Spieler des Teams A abgelenkt. Wenn der Puck dadurch ins leere Tor befördert wird, ist das Tor nicht gültig und die Strafe wird ausgesprochen.
SITUATION 4: Gegen einen Spieler von Team A wird eine Strafe angezeigt und Team B hat seinen Torhüter gegen einen zusätzlichen Feldspieler ausgewechselt.
Ein Spieler von Team B hat die Puckkontrolle und als er den Puck schießt, wird der Puck von einem Spieler des Teams A abgelenkt. Wenn der Puck übers Eis zurückprallt und dadurch ins leere Tor befördert wird, ist das Tor nicht gültig und die Strafe wird ausgesprochen.
SITUATION 5: Gegen A6 ist eine Strafe angezeigt, woraus für Team B aufgrund des Vergehens ein Strafschuss resultiert. Bevor der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen kann, begeht A6 ein weiteres Foul, das eine kleine Strafe nach sich zieht. Sollte Team B vor der nächsten Spielunterbrechung ein Tor erzielen, wird der Strafschuss aufgehoben und der Schiedsrichter spricht die kleine Strafe gegen A6 aus. Erzielt Team B vor der nächsten Spielunterbrechung kein Tor, spricht der Schiedsrichter Team B einen Strafschuss zu und gegen A6 die kleine Strafe aus.
A6 sitzt die Strafe unabhängig vom Resultat des Strafschusses ab.
SITUATION 6: Gegen einen Spieler von Team A wird eine Strafe angezeigt und Team B hat seinen Torhüter gegen einen zusätzlichen Feldspieler ausgewechselt.
Ein Spieler von Team B hat die Puckkontrolle in seiner Verteidigungszone und möchte den Puck zu einem Mitspieler passen, doch der Pass misslingt und der Puck steuert auf das eigene Tor zu. Der Mitspieler hechtet in der Absicht, den Puck an der Überquerung der Torlinie zu hindern, nach dem Puck, verfehlt diesen jedoch. Sollte sein Schwung ihn gegen die Torumrandung schleudern, sodass das Tor inkl. seiner Pflöcke komplett aus der Verankerung gehoben wird, wird Team A
ein Tor zu- und die Strafe gegen Team A ausgesprochen.
SITUATION 7: Gegen einen Spieler von Team A wird eine Strafe angezeigt und Team B hat seinen Torhüter gegen einen zusätzlichen Feldspieler ausgewechselt.
Ein Spieler von Team B hat die Puckkontrolle in seiner Verteidigungszone und möchte den Puck zu einem Mitspieler passen, doch der Pass misslingt und der Puck steuert auf das eigene Tor zu. Der Mitspieler hechtet erfolgreich nach dem Puck und hindert diesen an der Überquerung der Torlinie. Sein Schwung schleudert ihn gegen die Torumrandung, sodass das Tor inkl. seiner Pflöcke komplett aus der Verankerung gehoben wird. Sollte der Schiedsrichter bestimmen, dass der Feldspieler zufälligerweise (sehr unwahrscheinlich) das Tor verschoben hat, nachdem er den Puck abgewehrt hat, wird gegen Team B keine Strafe ausgesprochen. Sollte hingegen der Schiedsrichter zum Urteil gelangen, dass der Feldspieler das Tor absichtlich vershoben hat, um ein Tor zu verhindern, wird Team A ein Tor zu- und die Strafe gegen Team A ausgesprochen.

AUSWINKEN (WASH OUT)

Eine ausstreckende Seitwärtsbewegung beider Arme, Handflächen nach unten. Der Schiedsrichter benutzt dieses Zeichen, um „kein Tor“, „kein Handpass“, oder „kein hoher Stock“ zu signalisieren. Der Linienrichter benutzt dieses Zeichen, um „kein unerlaubter Befreiungsschuss/Icing“ und in bestimmten Situationen „kein Abseits/ Offside“ zu signalisieren.

TOR ERZIELT


Mit dem ausgestreckten Arm auf das Tor zeigen, in welches der Puck korrekt hineingelangt ist.

REGEL 94 – ERZIELEN EINES TORES
I. Ein Tor ist gültig, wenn ein Team im laufenden Spiel den Puck in vollem Umfang über die Linie ins Tor geschossen oder gelenkt hat und der Schiedsrichter und/oder der Video-Torrichter die Aktion als legal befunden hat/haben (zu Ausnahmen dieser Regel, siehe Regel 99 VII).
II. Ein Tor ist gültig, wenn der Puck zwischen die beiden Torpfosten und unter die Querstange befördert wurde und die Torlinie komplett überquert hat.
III. Ein Tor ist gültig, wenn der Puck von einem verteidigenden Spieler ins eigene Tor geschossen, gekickt, gelenkt oder in irgendeiner Weise ins eigene Tor befördert wird.
IV. Ein Tor ist gültig, wenn der Puck mit dem Helm oder irgendeinem Körperteil eines Feldspielers nach einem Schuss irgendeines Spielers unabsichtlich ins Tor abgelenkt wird.
V. Wenn ein angreifender Feldspieler den Puck absichtlich mit dem Helm oder irgendeinem Teil seines Körpers ins Tor befördert, ist das Tor nicht gültig.
VI. Der Puck muss als „Ganzes“ die Torlinie in vollem Umfang überqueren.
VII. Wird der Puck in der Spielunterbrechung ins Tor geschossen, zählt das Tor nicht.
VIII. Ein erzieltes Tor gilt offiziell, sobald das Anspiel nach diesem Tor auf dem Anspielpunkt in der Mitte des Spielfeldes ausgeführt ist. Video-Beweismaterial, das nach diesem Anspiel zugänglich wird und erkennen lässt, dass das Tor nicht hätte zählen dürfen, ist nicht mehr zulässig.
IX. Nur ein Tor kann für nur ein Team pro Spielunterbrechung anerkannt werden. Wird ein Tor erzielt, ohne dass das Spiel unterbrochen wird und später ein weiteres Tor von einem der beiden Teams erzielt und der folgende Videobeweis zeigt, dass das erste Tor gültig war, zählt das erste Tor. Das zweite Tor wird annulliert und die Spielzeituhr (Spielzeit und ggf. Strafzeiten) dem Zeitpunkt des ersten Tores angepasst.
X. Wenn in der Situation gem. Regel 94 VIII der Video-Torrichter das erste Tor als irregulär befindet, wird das zweite Tor anerkannt und die Spielzeituhr braucht nicht angepasst zu werden.
XI. Jede Strafe, die während der Spielzeit zwischen den beiden Toren gem. Regel 94
VIII oder in einer Spielunterbrechung nach dem zweiten Tor verhängt wurde, wird verbüßt, mit Ausnahme der ersten kleinen Strafe jenes Teams, gegen das ein Tor erzielt wurde (aufgrund der Regel, wonach eine angezeigte Strafe entfällt, wenn ein Tor erzielt wird).
XII. Die „Lacrosse-Bewegung“, mit der ein Spieler den Puck auf dem eigenen Stockblatt liegend führt und ins Tor befördert, ist erlaubt, vorausgesetzt, der Stock wird zu keiner Zeit über die Höhe seiner Schulter geführt (siehe auch Regel 75 IX).
XIII. Wird der Puck vom Stock oder Körper eines angreifenden Feldspielers ins Tor abgelenkt, der bereits vor dem Puck seine Position im dreidimensionalen Bereich des Torraums hatte, während der Torhüter in seinem Torraum ist, wird das Tor anerkannt, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen Regel 186 I. und/oder IV. vor, und das folgende Anspiel findet an der blauen Linie außerhalb der Angriffszone statt.
XIV. Sind die Schlittschuhe eines angreifenden Feldspielers gem. Regel 94 XII nicht im Torraum, sondern lediglich sein Stock, wird ein Tor anerkannt, das mit diesem Stock erzielt wird, vorausgesetzt, dieser Stock hat den Torhüter nicht darin beeinträchtigt, frei sein Stellungsspiel ausüben zu können. Lag eine solche Beeinträchtigung mit dem Stock vor, wird das Tor nicht anerkannt, und das folgende Anspiel findet an einem Anspielpunkt an der blauen Linie außerhalb der Angriffszone statt.
XV. Ein Feldspieler darf sich im Torraum aufhalten, während der Puck entweder durch sein Zutun oder das Zutun eines anderen Spielers die Torlinie überquert, solange sich der Torhüter freiwillig außerhalb des Torraums befindet.
XVI. Ein Tor ist gültig, wenn der Puck die Torlinie vor Ablauf des Spieldrittels überquert hat. Falls die Spielzeituhr nicht funktioniert, kann der Video-Torrichter konsultiert werden. In allen anderen Fällen ist die Entscheidung des Spieloffiziellen endgültig.
XVII. Wenn der Strafbankbetreuer es versäumt, die Strafbanktür zu öffnen, sobald eine Strafe abgelaufen ist, wodurch der Feldspieler verzögert wieder zurück aufs Eis kommt, ist ein Tor gültig, welches das gegnerische Team in dieser Zeit erzielt hat.
XVIII. Wird kurz vor der Sirene am Ende eines Drittels ein Tor erzielt und der Schiedsrichter erkennt das Tor an, so wird das Anspiel in der Mitte nicht mehr durchgeführt. Der Schiedsrichter stellt sicher, dass der Punktrichter das Tor bei Spielzeit 19:59 auf dem Spielbericht einträgt.
XIX. Wenn Tore in der letzten Minute eines Drittels erzielt werden, wobei Zehntelsekunden auf der Spielzeituhr angegeben werden, wird die Zeit des Tors, die auf dem offiziellen Spielbericht eingetragen wird, auf die nächste Sekunde abgerundet.
SPIELSITUATION 1: Wenn den Schiedsrichtern nach dem Videobeweis mitgeteilt wird, dass die Spielzeituhr stillstand, während das Tor erzielt worden ist, ist das Tor unter der Voraussetzung, dass das Drittel noch nicht zu Ende war, gültig. Die Schiedsrichter bestimmen in Absprache mit den Linienrichtern, dem Zeitnehmer, und dem Video-Torrichter die Anzahl an Sekunden, während welcher die Spielzeituhr stillstand und nehmen die nötige Anpassung vor. Wenn weder der Schiedsrichter noch die Off-Ice-Offiziellen die Zeitanpassung bestimmen können, wird das Spiel mit der auf der Spielzeituhr angezeigten Zeit weitergespielt.
SPIELSITUATION 2: Wenn ein verteidigender Spieler den Puck ins Tor befördert, während ein angreifender Feldspieler im Torraum steht, ist das Tor gültig.

Tryout Woche U15 und U17

von 24.08 bis 28.08.2020
Jahrgänge 2006/07 U15 Bayernliga und
Jahrgänge 2004/05 U17 Bundesliga Division 1 Süd

Koordination & Ansprechpartner:
Edin Ramic / Günther Preuß
Ort
Eisstadion am Pulverturm
Am Kinseherberg 23, 94315 Straubing

Anmeldungen und Rückfragen:
nachwuchs@ehc-straubing.com

Trainingsverschiebung

Straubing, 07.08.2020

Liebe Nachwuchsspieler, Eltern und Teamer

Aus gegebenen Anlass, das sich auch zwei unserer Trainer bis Einschließlich 09.08.2020 im
Ausland aufhalten und sich eben so einen Covid 19 Test unterziehen müssen wird der
Trainingsauftakt für alle Mannschaften auf Donnerstag den 14.08.2020 verschoben, sofern sich der
Test als Negativ erweist.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vorstandschaft

EHC Straubing

Covid 19 Test

Straubing, 06.08.2020

Covid 19 Test

An die Eltern der
Nachwuchsspieler des EHC

Liebe Eltern und
Nachwuchsspieler des EHC,

auf Grund der aktuellen Situation und der Gegebenheit das sich in Deggendorf ein Nachwuchsspieler mit dem Covid 19 Virus während eines Trainingscamps in der Tschechischen Republik infiziert hat wurde seitens der Tigers GmbH und dem Vorstand des EHC Straubing folgendes beschlossen:

Spieler und Trainer, die während der Zeit zwischen dem 27.07.2020 und dem 09.08.2020 an einem Trainingscamp im Ausland teilgenommen haben, bzw. noch teilnehmen, müssen einen negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen diese Spieler das Stadiongelände nicht betreten sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Hierbei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme seitens der GmbH und dem EHC.

Mit freundlichen
Grüßen

Die Vorstandschaft

EHC Straubing

Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm für den Verein EHC STRAUBING

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

( Sicherheitsbeauftragter )

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 4.08.2020

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im Eisstadion hin.

  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.

  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.

  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.

  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.

  • Unsere Indoorsportanlagen werden alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.

  • Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe.

  • Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten genutzt:

Eishockeyspezifische Technikübungen – Passübungen ( im Stand und aus der Bewegung )

Powerskating, Kleinfeldspiele, Schussübungen, allgemeine Vorbereitung auf die Saison 2020 – 2021. Sämtliche Trainingsgeräte sind Eigentum vom Verein.

  • Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit max. 20 Personen.

  • Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so sind hier Markierungen angebracht, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet, sodass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist.

  • Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.

  • Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.

  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände,

sowie auf dem Weg zur Eisfläche.

  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport ( Eisstadion )

  • Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 90 Minuten beschränkt.

  • Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.

  • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.

  • Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).

  • Sämtliche Duschen sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung. Die Kabinenbelegung ist einzuhalten.

Pro Spieler wir eine Fläche von 75 cm Sitzgelegenheit auszumessen. Im Anschluss sind

1,5 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Danach wieder 75 cm Sitzfläche usw.

Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabinen

können ca. zwischen 6 und 10 Spieler eine Kabine benutzen.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft

vor dem Verlassen gereinigt und desinfiziert werden. Bei Nichteinhaltung wird ein

Kabinenbezugsverbot bis auf weiteres erteilt.

Spieler im Bereich U 7 bis U 11 kommen bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb, so dass

im Eisstadion lediglich die Schlittschuhe angezogen werden müssen. ( öffentliche Umkleidekabine )

  • Die Athleten müssen die Ausrüstung nach jeder Trainingseinheit mit nach Hause nehmen.

Dies gilt für alle Altersklassen. ( U 7 bis Senioren )

  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warte-schlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten wer-den kann.

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontakt- personenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Pro Wettkampf werden maximal 20 Personen pro Mannschaft zugelassen. Dies ist Abhängig

von der Verfügbarkeit der Umkleidekabinen. ( siehe Aufteilung Umkleidekabinen )

  • Bei der Belegung der Umkleidekabinen ( während des Spielbetrieb ) ist folgende Maßnahme

einzuhalten.

Die Umkleidekabine ist folgendermaßen aufzuteilen:

Pro Spieler wird eine Fläche von 75 cm Sitzgelegenheit ausgemessen. Im Anschluss sind

1,5 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Danach wieder 75 cm Sitzfläche, 1,5 Meter Abstand usw.

Die Sitzflächen sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabinen

können ca. zwischen 6 und 10 Spieler eine Kabine benutzen.

  • Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.

  • Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen.

Straubing, 4.08.2020

Neue Vorstandschaft gewählt: Peter Zankl und Co. übernehmen das Ruder beim EHC Straubing e.V.

Am heutigen Dienstagabend fand in der Ausstellungshalle E am Hagen eine außerordentliche Mitgliederversammlung des EHC Straubing e.V. statt, in deren Rahmen eine neue Vorstandschaft des Stammvereins der Straubing Tigers gewählt wurde.

Nach der Begrüßung sowie der in der Tagesordnung vorgesehen Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung und deren Beschlussfähigkeit, stimmten die anwesenden Mitglieder über eine Änderung der Vereinssatzung ab. Dem Antrag auf eine Vergrößerung der Vorstandschaft von drei auf fünf Mitgliedern wurde stattgegeben.

In der darauffolgenden Wahl der neuen Vorstandschaft bestimmten die anwesenden Mitglieder folgende Personen als neue Führungsmannschaft des EHC Straubing e.V. mit folgenden Kompetenz- und Tätigkeitsbereichen:

– Peter Zankl | Präsident

– Oliver Vöst | 1. Vorstand – Ressort: Sport & Trainingsbetrieb

– Axel M. Koch | 2. Vorstand – Ressort: Finanzen, Organisation & Öffentlichkeitsarbeit

– Helmut Kößl | 3. Vorstand – Ressort: Sport & Networking

– Edin Ramic | 4. Vorstand – Ressort: Equipment & Infrastruktur

Unterstützt wird die neue Vorstandschaft vom seit Jahren im Verein tätigen Günther Preuß als Geschäftsstellenmitarbeiter.

Axel M. Koch, neu gewählter 2. Vorsitzender mit Aufgabenbereich im finanziellen und organisatorischen Sektor zur heutigen Wahl: „Unser Ziel ist es, Tradition und Moderne zu verbinden und so den Club in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Mich und meine Vorstandskollegen verbindet die Liebe zu dieser Stadt und die Leidenschaft für den Eishockeysport. Wir sind voller Tatendrang und haben uns für die Zukunft Einiges vorgenommen: Wir wollen jungen Spielern nachhaltige Stabilität, Sicherheit und Perspektive bieten, dabei aber auch den Verein als Ganzes und alle Beteiligten nicht aus dem Blick verlieren. An dieser Stelle möchte ich nochmals den scheidenden Vorständen Hannes Süß, Markus Böhm und Gerhard Fischer meinen Dank aussprechen, von denen wir den Verein in tadellosem Zustand und auf einem soliden Fundament ruhend übernehmen.“