Antrag auf Satzungsänderung

Sonntag, 7. Juni 2020
7.06.2020

Antragsteller: Vorstandschaft des EHC Straubing e.V. vertreten durch den Präsidenten Herrn Hannes Süß

Betreff: Änderung Vereinssatzung

§17 Der Vorstand

Bisheriger Wortlaut:

Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus
– dem Präsidenten
– dem 1. stellvertretenden Präsidenten
– dem 2. stellvertretenden Präsidenten / Schatzmeister

beantragter Wortlaut:
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens 3, jedoch maximal 5 gewählten
Vertretern
– dem Präsidenten
– dem 1. Vorstand
– dem 2. Vorstand / Schatzmeister
– dem 3. Vorstand
– dem 4. Vorstand
Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so
wird der Verein durch mehr als die Hälfte der eingetragenen Vorstände vertreten.
Die Wahl des erweiterten Vorstandes kann auch per Beschluss der Mitgliederversammlung
außerordentlich erfolgen.

Begründung:
Auf Grund der stetig steigenden Anforderungen an die Verwaltungstätigkeiten der
Vorstandschaft, sowie der einzelnen Vereinsorgane, ist es notwendig, dies auf mehrere
Personen aufzuteilen. Diese Arbeit wurde bereits von den Beiräten entsprechend geleistet.
Damit zukünftig diese Arbeit auch entsprechend vertretungsberechtigt erfolgen kann, soll
dies durch den erweiterten Vorstand gewährleistet sein. Die Vorstandschaft wird zukünftig
in die Bereiche
– Sport
– Soziales
– Verwaltung
– Finanzen
untergliedert und aufgeteilt. Dies dient dazu, den Verein noch stärker und geschlossener
nach Außen zu repräsentieren und sicher zu stellen, dass auch weiterhin die notwendigen
Leistungen erbracht werden können.

Datum:
Straubing, 26.05.2020
Hannes Süß
Präsident des EHC Straubing

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