2G-Übergangsregelung für Jugendliche

Dienstag, 9. November 2021
9.11.2021

In Bayern sind seit heute verschärfte Corona-Beschränkungen in Kraft, weil die Krankenhausampel auf die höchste Warnstufe Rot gesprungen ist. Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Pressekonferenz eine 2G-Übergangsregel für Jugendliche ab 12 Jahren beschlossen. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen in Bayern bei der Warnstufe Rot auch weiterhin ins aktive Sporttraining gehen und mindestens bis Ende des Jahres nicht von Sport- und Freizeitaktivitäten ausgeschlossen werden.

Für den EHC Straubing e.V. bedeutet dies ab Mittwoch, den 10.11.2021, dass der Trainings- und Spielbetrieb aller Mannschaften unter 3G-Bedinungen möglich ist:

  • 0-11 Jahre: kein Nachweis erforderlich bzw. Schülerausweis
  • 12-17 Jahre: Schülerausweis erforderlich bzw. Testnachweis (Schnelltest), wenn keine Schulpflicht
  • ab 18 Jahren: Schülerausweis falls schulpflichtig, ansonsten 2G (geimpft oder genesen)
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten unterliegen den 2G-Bedingungen.
  • FFP2-Maskenpflicht im Eisstadion am Pulverturm (Ausnahme: medizinische Masken bis 12 Jahre)

Zuschauer bei Trainingseinheiten oder Spielen unterliegen – nach wie vor – den 2G-Bedinungen (geimpft/genesen), d.h.:

  • 0-11 Jahre: kein Nachweis erforderlich
  • ab 12 Jahren: Impf- oder Genesenenzertifikat muss vorliegen

Bei Fragen stehen wir gerne unter nachwuchs@ehc-straubing.com zur Verfügung.

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